Haftpflicht für Pferdehalter
Pferdehalterhaftpflicht
Für Schäden, die durch ein Pferd entstehen haftet der Besitzer zu 100 Prozent. Völlig unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht (§ 833 Bürgerliches Gesetzbuch). Im schlimmsten Falle führt das dazu, dass der Betroffene seine gesamte Existenz verliert.
Um Sie davor zu schützen, bieten wir genau für Ihr Risiko individuell angepasste Haftpflichtversicherungen.
Sie können wählen:
* BASIS - Deckung: mit 5 Millionen EUR Deckungssumme, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
* PREMIUM - Deckung: mit 10 Millionen EUR Deckungssumme
* PREMIUM-PLUS - Deckung: mit 15 Millionen EUR Deckungssumme
Mit der PferdeHaftpflicht der Uelzener genießen Sie einen umfassenden Versicherungsschutz.
Leistungen im Basistarif
- Fremd- und Gastreiterrisiko
- Reitbeteiligung, bei namentlicher Nennung: Regressverzicht
- gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerblichen Tierhüters
- Ansprüche des nicht gewerblichen Tierhüters, bei Schäden durch das gehütete Pferd
- Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen, am Offenstall
- an gemieteten Boxen (Selbstbeteiligung 150 Euro je Schadenfall)
- Flurschäden
- Weiderisiko
- keine Vorschriften an Zaunhöhe
- auch mit Fremdpferden
- Mitversicherung von Fohlen (ab Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensmonat)
- Auslandsaufenhalte (bis zu einem Jahr; außer Kanada, USA und US-Territorien)
- Vertretung vor Gericht im versicherten Schadenfall
- Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
- Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung
- Reiten ohne Sattel, Mitführen eines Handpferdes
- Führen eines Pferdes ohne Halfter / ohne Trense
- Turnierteilnahme, Teilnahme an Wander- und Distanzritten
- Teilnahme an Pferderennen, Teilnahme an Schauen
- Beitragsnachlässe
- für mehrere Pferde (bereits ab dem ersten Pferd)
- Mitgliedschaft in der VFD, VDD und LAG
- bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadenfall
- Leistungen Basis und Premium Tarif in der Leistungsübersicht zum Download [158 KB]
