Reitlehrer, Bereiter, Reittherapeuten
Reit- und Schulbetrieb
Die Reitlehrerhaftpflichtversicherung versichert den Reitunterricht in Theorie und Praxis, Aufsichtsführung über Reitschüler, Leitung und Beaufsichtigung von Ausritten im Rahmen von Reitunterricht, Leitung und Beaufsichtigung von Reitprüfungen, Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und aus den damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und die Verwendung von Übungsgeräten zu Übungszwecken. Nicht versichert ist die Haftpflicht des Reitlehrers als Tierhalter und die Schäden an berittenen oder den im Unterricht eingesetzten Pferden, sowie an Zaum- und Sattelzeug.
Reitlehrer, Fahrlehrer, Reittherapeut, Bereiter und jeweils mit Tarifaufschlag der Hilfsreitlehrer, Hilfsfahrlehrer, Hilfsreittherapeut und Hilfsbereiter. Der Unterschied in der Bewertung ist die Ausbildung die nachgewiesen werden muss. Ausbildungsnachweis Pferdewirt, Tainerschein .....
Für eine ausführliche Beratung und Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte rufen Sie unter 07141 75500 an. Wir rufen Sie auch gerne zurück.
